Logopädie

Das logopädische Therapieangebot in meiner Praxis richtet sich an alle Altersstufen und Störungsbilder bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.

In Anspruch nehmen können die Leistungen Klienten die bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse/Beihilfe versichert sind.

Eine vorherige Konsultation bei einem Arzt ist notwendig, der dann eine entsprechende Heilmittelverordnung für eine logopädische Therapie ausstellt.

Die Logopädie ist ein Teil der medizinischen Grundversorgung und beinhaltet die Anamnese, Diagnostik und Therapie. Des weiteren Prävention, Rehabilitation und Beratung von Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Hörstörungen.

Bei Kindern, Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr und von der Zuzahlung befreiten Klienten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel die gesamten Kosten.

Bei erwachsenen Klienten ohne Zuzahlungsbefreiung fallen seit dem 01.01.2004 ein Eigenanteil von 10% des Rezeptwertes sowie eine Gebühr in Höhe von € 10.- an.

Für Klienten, deren Kostenträger eine Privatversicherung/Beihilfe ist, gelten Individualsätze, die außerhalb der gesetzlichen Kostenübernahme liegen und zwischen den Klienten und mir vereinbart werden.